Umwelt- und Naturschutzvereinigung
Spendenaufruf
Gemäß unserer Satzung haben wir uns zum Ziel gesetzt, der Bevölkerung in der Nähe der Großstadt ein gepflegtes und unantastbares Erholungsgebiet zu erhalten. Der Vorstand ist mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln diesem Zweck verpflichtet. Er hat insbesondere eine nachteilige Veränderung der Größe oder der Funktion des vereinseigenen Waldgeländes zu verhindern.
Bereits seit der Vorplanung, Mitte der 2.000er Jahre, haben wir uns soweit möglich, konstruktiv an der Planung zum Ausbau der L419 beteiligt. Bei der Prüfung der Planfeststellungsunterlagen im Jahr 2017 mussten wir leider feststellen, dass unsere Belange und aufgezeigten Alternativen nicht berücksichtigt wurden. Auch unsere Einwände bei den Offenlegungen der Planfeststellungsunterlagen sowie beim Erörterungstermin fanden kein Gehör. Nun haben wir von der Bezirksregierung Düsseldorf, erfahren, dass das Planfeststellungsverfahren in die sogenannte „Beschlussfassung“ übergeht. Es wird also in absehbarer Zeit der Planfeststellungsbeschluss „Zum Ausbau der L419 (Parkstraße) von Lichtscheid bis Erbschlö“ erteilt. Mit dem Planfeststellungsbeschlusses wird das Baurecht für einen Straßenausbau erteilt, der zu einem Großteil die Erholungs- und Biotopfunktion der Ronsdorfer Anlagen vernichtet und darüber hinaus die Lebensqualität im Wuppertaler Süden vermindert.
Als letzte Möglichkeit bleibt uns nun nur noch der Klageweg. Zur Vorbereitung und Durchführung der Klage benötigen wir 50.000 €, die wir ohne Ihre Unterstützung nicht aufbringen können. Bitte tragen Sie mit einer Spende auf das eigens hierfür eingerichtete Konto dazu bei, die angestrebte Klage zu ermöglichen:
Ronsdorfer Verschönerungsverein
Stadtsparkasse Wuppertal
IBAN: DE71 3305 0000 0075 7064 32
Stichwort: Klage L419
Bitte geben Sie für eine eventuelle Rückerstattung auch Ihre Adresse an
Wir versichern, dass die Spendengelder ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung der Klage verwendet werden. Sofern keine Klage erfolgt, oder am Ende des Verfahrens Gelder übrigbleiben, werden wir diese anteilig zurückerstatten. Ebenso versichern wir, dass wir keine anderweitigen Vereinsgelder für die Klage verwenden werden.
Nachstehend können Sie die Einwände des Ronsdorfer Verschönerungsvereins zum Planfeststellungsentwurf L419 Ausbau in Wuppertal und die Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz lesen
Einwände des Ronsdorfer Verschönerungsvereins
Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
Wissenswertes
Seit Jahrzehnten wird schrittweise der autobahnähnliche Ausbau über die jetzige L418 und L419, der sogenannten Südtangente, verfolgt. Die neue Trasse soll die A 46 vom Sonnborner Kreuz mit der A 1 in Höhe des Autobahnanschlusses Wuppertal Ronsdorf verbinden. Ein Baustein hievon ist der vom Land NRW geplante Ausbau der L 419 von Lichtscheid bis Erbschlö. Dieser ca. 2,3 km lange Straßenabschnitt soll auf 4 bis 6 Fahrspuren ausgebaut werden. Die Staubenthaler und Erbschlöer Straße werden unter der neuen Straße hindurchgeführt. Hier sind trogähnliche Brückenbauwerke vorgesehen. Zur angrenzenden Bebauung werden bis zu 6 m hohe Lärmschutzwände errichtet. Im Jahr 2017 wurden hierfür 53 Mio.€ Baukosten veranschlagt.
Nach der Fertigstellung soll die L418 / L419 zu einer Bundesfernstraße hochgestuft werden. Zeitgleich wird mit der Planung für den Anschluss an die A 1 begonnen. Damit dieses Autobahnkreuz funktioniert, sind Brückenbauten erforderlich, welche die Otto Hahnstraße und die A 1 überqueren. Dieses Vorhaben plant die Bundesrepublik Deutschland.
Im Bereich unserer Ronsdorfer Anlagen sieht der Straßenausbau wie folgt aus:
- Die derzeit zweispurige Parkstraße wird auf Autobahnniveau mit 6 Fahrbahnen verbreitert. Hinzu kommt eine 6 m breite Busstraße und ein 4 m breiter Radweg
- Zäune schützen die L419 vor Betreten und Wildwechsel
- Die uns mündlich zugesagte Grünbrücke wird nicht kommen. Stattdessen verbindet eine herkömmliche 8 m breite Brücke, die sogenannte Parkbrücke den südlichen und nördlichen Teil der Ronsdorfer Anlagen
- Unser Erholungsgebiet erhält keinen Lärmschutz.
Was bedeutet der Straßenausbau für die Ronsdorfer Anlagen?
- 8% unserer Wald- und Parkfläche wird dem Straßenbau geopfert.
- Die Beeinträchtigungen gehen weit über die Flächeninanspruchnahme hinaus. Ein Großteil der Erholungs- und Biotopfunktion gehen für immer verloren
- Wildwechsel kann nur noch sehr eingeschränkt über die sogenannte Parkbrücke stattfinden
- Die großen Straßenflächen verursachen eine Hitzeinsel. Die aufstrebenden warmen Luftmassen saugen die kühle und feuchte Luft aus unserem Waldgebiet heraus. Der Wald wird unter Trockenheit leiden. Die kühlende Wirkung unserer Anlagen für den Stadtteil Ronsdorf wird sich vermindern.
Was bedeutet der Straßenausbau für die Ronsdorf?
- Es erfolgt kein umfassender Lärmschutz. Trotz der bis zu 6 m hohen Lärmschutzwände müssen an einzelnen Häusern Maßnahmen zum Objektschutz getroffen werden. Die Ronsdorfer Anlagen erhalten keinerlei Lärmschutz. Spätestens nach Anschluss an die A 1 wird sich die Lärmcharakteristik verändern. Verkehrsgeräusche finden rund um die Uhr statt
- Der Stadtteil Ronsdorf wird künftig von der übrigen Stadt getrennt. Von und nach Ronsdorf kommt man künftig nur über eine Bundesfernstraße.
- Der überörtliche KFZ-Verkehr hat Vorrang. ÖPNV, Fußgänger, Radfahrer und der innerörtliche Verkehr werden benachteiligt.
- Beim Erörterungstermin wurde deutlich, dass es in Ronsdorf an verschiedenen Kreuzungen zu stärkeren Verkehrsbelastungen kommt.
- Die Flächenversiegelung verändert das Mikroklima, bei Starkregen vergrößern sich die abfließenden Wassermengen.
Was bedeutet der Straßenausbau für Wuppertal?
- Für Wuppertal wird sich die Verkehrsbelastung vergrößern. Besonders betroffen ist hiervon der Wegeabschnitt vom Sonnborner Kreuz über die L 418 und L 419 bis zur Autobahn 1. Die Lärm- und Schadstoffbelastungen nehmen entsprechend zu
- Bei Verkehrsstörungen auf der L 418 / L 419 werden die angrenzenden innörtlichen Straßen und die A 46 stärker belastet
- Bis zur Fertigstellung des Anschlusses an die A 1 wird die mehr als 60 Jahre alte Blombachtalbrücke stärker belastet. Nach Fertigstellung des Autobahnanschlusses soll die Stadt Wuppertal Eigentümer der Brücke werden.
Die Klage
Zur Vorbereitung haben wir uns im Mai 2022 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW als Umwelt- und Naturschutzverband anerkennen lassen. Hierdurch erhalten wir das Verbandsklagerecht und wir können die Klage auch auf Dinge, die uns nicht unmittelbar betreffen erweitern.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Klage haben wir die renommierte, auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierte, Hamburger Anwältin Dr. Roda Verheyen von den Rechtsanwälten Günther beauftragt.